Pressemitteilung der Pure Holding AG zum Entscheid des Ständerates vom 9. September 2020

Press Release: 10. Sep. 2020

Experimentierartikel: Ein Schritt in Richtung progressive Cannabis-Politik - Nach dem Nationalrat hat auch der Ständerat die Ergänzung des Betäubungsmittelgesetzes zur Ermöglichung von Cannabis-Pilotversuchen gutgeheissen. Anders als der Nationalrat befindet er jedoch die Bedingung des Anbaus unter der Bundesbioverordnung für nicht zwingend. Die Pure Holding AG begrüsst die positiven Signale aus den Räten, baut heute schon THC-Cannabis im Rahmen der Pilotprojekte an und ist auf den Anbau von THC-Cannabis in der Schweiz vorbereitet.

Verschiedene Städte haben in der Vergangenheit schon Interesse an solchen Pilotversuchen bekundet. Bisher fehlte aber die Rechtsgrundlage dafür, welche das Parlament, auf Vernehmlassung des Bundesrats hin, nun mit dem Experimentierartikel schuf. Mit einer klaren Mehrheit von 31 zu 7 Stimmen bei 2 Enthaltungen, setzte der Ständerat am Mittwoch ein Zeichen für eine progressive Cannabis-Politik in der Schweiz, doch der Weg von der gescheiterten Abstinenz- und Prohibitionspolitik hin zu einem regulierten Markt ist noch lang. Nun gilt es in einem Differenzbereinigungsverfahren zwischen National- und Ständerat noch letzte Meinungsunterschiede zu klären, unter anderem ob nach der Bundesbio-Verordnung angebaut werden muss.

Mit dem Ja zur Ergänzung des Betäubungsmittelgesetzes wird die versuchsweise und staatlich kontrollierte Cannabis-Abgabe in der Schweiz in absehbarer Zeit Tatsache. Im Rahmen dieser wissenschaftlichen Pilotstudien sollen verschiedene Abgabemethoden mit ausgewählte Studienteilnehmenden getestet werden. Ziel ist es, den Konsum, das Kaufverhalten und die Gesundheit der Teilnehmenden unter einem kontrollierten Zugang zu Cannabis zu untersuchen.

Die Pure Holding AG führt derzeit einen Anbauversuch im Rahmen der Pilotprojekte mit Ausnahmebewilligung des BAG durch. Auf einer streng gesicherten Parzelle werden derzeit mehrere Hundert Cannabis-Sorten mit einem THC-Gehalt von über einem Prozent auf ihre Anbaueignung in der Schweiz unter der Bundesbio-Verordnung getestet. Die Forschungsergebnisse sollen praxisbezogene Informationen über die Rahmenbedingungen der Pilotprojekte geben. Neben der Ausnahmebewilligung für „den Bezug, die Einfuhr, den Anbau und Umgang mit Cannabis mit einem THC-Gehalt von mindestens 1 % unter den Regeln der biologischen Landwirtschaft zum Zweck der wissenschaftlichen Forschung“ hält die Pure-Gruppe noch drei weitere Ausnahmebewilligungen für den Umgang mit THC.

Die Pure Holding AG freut sich darauf, Städte und akademische Institutionen, die Studien planen, zu beraten und zu unterstützen. Als Schweizer Marktführer und weltweit führendes Cannabis-Forschungsunternehmen begrüssen wir die Entscheide aus der Schweizer Politik, um in der Cannabis-Industrie eine weltweite Vorbildrolle einzunehmen.