Pure Production AG erhält Sonderbewilligung für THC-Anbauversuch

Press Release: 17. Jul. 2020

Die Pure Production AG, eine Tochtergesellschaft der Pure Holding AG, erhält vom BAG eine Sonderbewilligung für einen THC-Anbauversuch. Damit ist dies die vierte THC-Sonderbewilligung, die der Pure-Gruppe erteilt wird.

Die Vorlage

Im Februar 2019 überreichte der Bundesrat dem Parlament, mit dem Antrag auf Zustimmung, eine Botschaft zur Änderung des Betäubungsmittelgesetzes. Zweck dieser Vorlage ist die Schaffung einer Rechtsgrundlage für die Durchführung von wissenschaftlichen Pilotversuchen, die zeitlich, örtlich und sachlich begrenzt sind und mit denen Erkenntnisse über die Auswirkung des kontrollierten Konsums von Cannabis für nicht-medizinische Zwecke gewonnen werden sollen. Der Entwurf sieht vor, dass das BAG auf Antrag und nach Anhörung der betroffenen Kantone und Gemeinden wissenschaftliche Pilotversuche mit Betäubungsmitteln vom Typ Cannabis genehmigt. Die Pilotversuche müssen so durchgeführt werden, dass sie den Gesundheits- und Jugendschutz, die öffentliche Ordnung und die öffentliche Sicherheit gewährleisten. Darüber hinaus soll das Tabaksteuergesetz nicht für die Betäubungsmittel vom Wirkungstyp Cannabis, die im Rahmen der Pilotversuche abgegeben werden, greifen, wodurch diese von der Tabaksteuer befreit werden. Da die Pilotversuche zeitlich befristete Erkenntnisse liefern sollen, ist die Geltungsdauer von Artikel 8a E-BetmG auf zehn Jahre beschränkt. Die Vorlage wurde im Juni 2020 vom Nationalrat verabschiedet und an den Ständerat überreicht.

Wichtige Eckpunkte der Vorlage

  • Der Entwurf sieht vor, dass die Pilotversuche örtlich auf eine oder mehrere Gemeinden begrenzt werden sollen.
  • Dabei liegt die zeitliche Begrenzung der Studien bei 5 Jahren, wobei diese wissenschaftlich zu begründen sind. In gewissen Fällen kann eine Studie um 2 Jahre verlängert werden.
  • Pro Studie darf die Zahl der Probanden 5’000 nicht überschreiten, wobei die Teilnehmerzahl auf das wissenschaftlich erforderliche und aussagekräftige Mass zu begrenzen ist.
  • Die im Rahmen des Pilotversuches zur Verfügung gestellten Cannabisprodukte sollen bestimmte Anforderungen erfüllen. Dazu gehören eine Höchstgrenze des THC-Gehalts, Anforderung an die Produktinformationen sowie ein Werbeverbot.
  • Die Teilnahme an Pilotversuchen soll nur Personen gestattet werden, welche nachweisen können, dass sie bereits Betäubungsmittel des Typs Cannabis konsumieren und den Wohnsitz in einer Gemeinde haben, die am Pilotversuch teilnimmt.
  • Der Pilotversuch bedarf einer kontinuierlichen Untersuchung des Gesundheitszustandes der Teilnehmenden.
  • Bei dem für den Pilotversuch verwendeten Cannabis darf ausschliesslich einheimischer Bio-Hanf verwendet werden. Dies soll die Stärkung der Schweizer Landwirtschaft vorantreiben.

Ziel der Zusammenarbeit mit Pure

Die Pure Holding AG gehört zu den führenden Cannabis-Unternehmen Europas und betreibt mit ihrer Tochtergesellschaft Puregene AG weltweit führende Cannabisforschung. Die Pure-Gruppe überzeugt durch ihre vertikale Integration entlang der Cannabis-Wertschöpfungskette, ein starkes Team, den hochmodernen und technologisch führenden Forschungsstandort «Pure Campus», sowie allgemein durch den hohen Grad an Professionalität. Neben der Sonderbewilligung für den THC-Cannabis-Anbau unter den Bedingungen des Experimentierartikels besitzt die Pure-Gruppe noch drei weitere Sonderbewilligungen, die unter anderem auch die Forschung mit THC erlauben.

Im Auftrag des BAGs soll die Pure Production AG eine Vielzahl von Sorten mit einem THC-Gehalt von >1% testen, die optimal für die Anbaubedingungen in der Schweiz geeignet sind. Wie in den Pilotprojekten wird unter den Regeln der Bundesbio-Verordnung angebaut werden. Um die notwendigen Informationen für die Pilotprojekte bereitstellen zu können, bepflanzt die Pure Production AG ein Feld mit einer Grösse von 0,5 ha mit THC-Pflanzen, wobei das Gelände strenge Sicherheitsanforderungen erfüllen muss. Durch die Bepflanzung des Feldes kann die Pure Production AG die Anbaueignung von rund 1’500 verschiedenen Cannabissorten evaluieren, wodurch wichtige Informationen über die Pflanze gewonnen werden können. Dank der Kollaboration mit der ETH Zürich verfügt die Pure-Gruppe über eine wesentliche Grundlage und den wissenschaftlichen Hintergrund für den Start eines solchen Pilotprojekts.